ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines:
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Die Fa. Druckluft2000,Franc Mirt e.K. ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
2. Angebot:
Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und der Zwischenverkauf ist vorbehalten.
Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.
3. Anwendungstechnische Beratung:
Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Bestellenden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Besteller verantwortlich.
4. Online-Bestellung:
Ihre Online-Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn wir sie innerhalb von 2 Werktagen nach der Online-Bestellung von uns eine Auftragsbestätigung zugefaxt bekommen. Diese Auftragsbestätigung muß von Ihnen innerhalb 2 Werktagen unterschrieben zurückgefaxt werden.
5. Lieferung und Zahlung:
Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Druckluft2000 Franc Mirt e.K. richten sich nach folgenden Bestimmungen:
a. Mindestauftragswert pro Bestellung bzw. Rechnungsstellung 50,-- EUR.
b. Alle Preisangaben sind Netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
c. Die Ware wird verkauft ab Lager Hagenbach.
d. Versand und Verpackung werden gesondert berechnet.
6. Zahlungsbedingung:
Der Kaufpreis ist in voller Höhe dem Konto der Fa. Druckluft2000 Franc Mirt e.K. gutzuschreiben. Etwaig anfallende Kosten und Gebühren, die durch Überweisungen oder sonstige Banktransfers entstehen hat der Käufer in vollem Umfang zu tragen. Die Fa. Druckluft2000 gewährt keinen Skontoabzug oder Nachlass auf den Kaufpreis, außer bei schriftlicher Bestätigung durch die Geschäftsführung.
7. Zahlungsverzug:
Der Käufer kommt automatisch in Zahlungsverzug, wenn der Kaufpreis nicht spätestens 10 Werktage nach Rechnungseingang dem Konto der Fa. Druckluft2000 gutgeschrieben wurde. Nach Ablauf dieser Frist, behält sich die Fa. Druckluft2000 ohne weitere Aufforderung oder Zahlungserinnerung vor, rechtliche Mittel gegen den Käufer einzuleiten.
8. Versandkosten:
Versand und Verpackung bis 20 kg per Postpaket (Postübliche Abmessungen) -innerhalb der BRD entsprechend der Postgebühren.
Versand ab 25 kg per Sammelspedition. Preis nach Absprache.
Versand ab 250 kg per Spedition. Preis nach Absprache.
Natürlich kann jeder Käufer selbst abholen oder eine Spedition beauftragen.
9. Lieferzeiten:
Alle Waren sind soweit nicht anders vereinbart ab Lager lieferbar.
Abholung kann sofort nach Bezahlung der Ware erfolgen.
Versand der Ware erfolgt innerhalb 3 Werktage nach Zahlungseingang (soweit ein Versand vereinbart und berechnet wurde).
Bei komplexeren Waren und Maschinen wird ein Versand und Liefertemin telefonisch oder schriftlich vereinbart.
Haftung und Mängel von Lieferungen
Für Fabrikneue Ware wird die Garantie des Herstellers übernommen, im übrigen gelten die gesetzlichen Garantiebestimmungen, dies gilt nicht für Gebrauchtmaschinen, die unterliegen keiner Garantie, es sei denn, es wurden besondere Vereinbarungen getroffen. Die Garantiefrist beginnt mit dem Tag der Lieferung. Druckluft2000 anerkennt berechtigte Leistungen nur dann, wenn vom Hersteller oder Vorlieferant der Schaden anerkannt wird. Bei Fremdeingriffen währen der Garantiezeit erlischt die Garantie.
Garantieleistungen sind immer schriftlich einzureichen. Bei Frachtschäden ist immer der letzte Frachtführer verantwortlich, alle diesbezüglichen Forderungen sind an ihn zu richten. Bei der Frachtübernahme ist auf die Unversehrtheit zu achten. Gegebenenfalls mit einer Unterschrift auf dem Frachtbrief den Schaden vermerken und den Überbringer unterschreiben lassen. Der Verkäufer hat bei einem berechtigtem Schadensfall nur Ersatzmaterial zu liefern, Fracht- und Montagekosten und der Einsatz von Fachkräften sind aus der Garantieleistung ausgeschlossen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
10. Gefahrübergang:
Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch die Fa. Druckluft2000 auf den Käufer über.
11. Gewährleistung:
Die Fa. Druckluft2000 gewährleistet, daß die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.
Die Ware wird sofern nicht anders vereinbart, ohne Gewährleistung im Gebraucht-Zustand, wie besichtigt verkauft.
12. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im verlängerten Eigentum der Fa. Druckluft2000 Franc Mirt e.K..
Die Fa. Druckluft2000 ist berechtigt bei Zahlungsverzug, ohne Vorliegen eines gerichtlichen Titels oder einer Ermächtigung, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betretung der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend legitimiert haben, an sich zu nehmen.
Die Kosten für den Abtransport trägt der Käufer in voller Höhe.
13. Datenspeicherung:
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, daß die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden.
Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte ausgehändigt.
14. Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist immer der Sitz der Fa. Druckluft2000,
76767 Hagenbach.
Gerichtsstand ist Landau-Pfalz.
Es gilt ausschließlich das Recht der europäischen Union.
Dieses Recht findet auch Anwendung bei Verträgen mit inländischen Firmen.
15. Schlußbestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gültige Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
